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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):
1. Vertragspartner/Kunde
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen Veranstaltungstechnik
jungaudioservice.com und ihren Vertragspartnern/Auftraggebern
2. Vertrag
Verträge zwischen Veranstaltungstechnik jungaudioservice.com und ihren Auftraggebern entstehen durch
- Annahme eines schriftlichen Angebotes
- schriftlicher Vertrag
- das gesprochene Wort
3. Rücktritt vom Vertrag/Buchung
Ein Rücktritt seitens des Auftraggebers ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet:
Ab 10 Tage vor der Veranstaltung: 100,- EURO
Ausnahmen:
Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Auftraggeber zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.
Ein Rücktritt seitens Veranstaltungstechnik jungaudioservice.com ist möglich durch:
Technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod
In diesem Falle wird durch Veranstaltungstechnik jungaudioservice.com Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so
frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich zu erfolgen.
4. Preise
Preise von Veranstaltungstechnik jungaudioservice.com verstehen sich in EURO und enthalten aufgrund der Versteuerung nach § 19 (1) UStG. keine Mehrwertsteuer.
Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Es kommen am Tag der Lieferung/Leistung gültige Preise zur Anrechnung.
5. Haftung
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter/Kunde, soweit der Schadennicht durch grobfahrlässiges oder
vorsätzliches Verhalten durch Veranstaltungstechnik jungaudioservice.com verursacht worden ist. Während der gesamten Einbrigungsdauer übernimmt der Mieter, Veranstalter
die Sicherung und Bewachung der von uns am Veranstaltungsort eingebrachten Anlagen, sowie die Haftung für alle, auch durch Dritte, verursachten Schäden. Als solche
Schäden gelten insbesondere auch Verluste durch Diebstahl.
Der Veranstalter hat seinerseits im Vorfeld für ausreichende Stromversorgung zu sorgen.Wir übernehmen dafür keine Haftung.
Sofern Veranstaltungstechnik jungaudioservice.com durch nicht von ihr zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche
Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein
Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
6. Vermietung von Veranstaltungstechnik
a) Mietdauer
Die Mietdauer richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Zeitraum und ist unwiderruflich. Mietverlängerungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters und
sind in jedem Falle von diesem einzuholen. Der Vermieter kann den Mietvertrag vorzeitig fristlos kündigen, wenn aus berechtigtem Interesse die Fortsetzung unzumutbar wird,
insbesondere bei Bekannt werden von falschen Angaben zur Person, zur Art der Veranstaltung, zur Bonität, schwerwiegender Unzuverlässigkeit und Verletzung vertraglicher
Verpflichtungen. Daneben bleiben Schadenersatzansprüche des Vermieters unberührt.
b) Überschreitung der Mietdauer
Bei verspäteter Rückgabe des entliehenen Materials ist der Vermieter berechtigt, je angefangene 24h einen weiteren Tagessatz zu berechnen. Für Schäden, die dem
Vermieter aus einer verspäteten Rückgabe des entliehenen Materials entstehen, haftet der Mieter.
c) Besondere Obliegenheiten des Mieters
Sturm/Wind:
Der Mieter sorgt während der Mietdauer für die Sturm- und Wind-sicherung der gemieteten Sache.
Behörden:
Der Mieter sorgt eigenständig für sämtliche Genehmigungen, Zulassungen, Konzessionen...
Strom:
Der Veranstalter hat seinerseits im Vorfeld für ausreichende Stromversorgung zu sorgen. Wir, jungaudioservice.com übernehmen dafür keine Haftung.
Technik:
Der Mieter ist verpflichtet, das entliehene Material schonend und gemäß den Empfehlungen des Herstellers zu behandeln.
Haftung:
Ab Herausgabe der Mietsache bis Rücknahme, haftet der Mieter im vollem Umfang. Ist Auf- und Abbau und Transport Bestandteil des Vertrages, haftet der Mieter von
Beendigung des Aufbaus bis Beginn des Abbaus durch Veranstaltungstechnik jungaudioservice.com. Die Haftung des Mieters bezieht sich auf sämtliche Gefahren und Ursachen
für Beschädigung und/oder Verlust. Die Haftung erfolgt bei Verlust oder Totalschaden in Höhe der tatsächlich entstehenden Wiederbeschaffungskosten; bei Teilschäden
in Höhe der Reparaturkosten oder Ersatzbeschaffungskosten jeweils zuzüglich Beschaffungskosten und Nutzungsausfall bzw. Fremdbeschaffung (Anmietung) bis zur
endgültigen Neu- bzw. Ersatzbeschaffung.
Weitervermietung:
Eine Weitergabe des entliehenen Materials ist nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig (jungaudioservice.com). Der Mieter bleibt unabhängig von einer evtl. Weitergabe
alleinverantwortlich für das entliehene Material. Der Mieter ist Verpflichtet dem Vermieter jeden Standort und Änderung des Standortes unbedingt anzuzeigen.
Zugang zum Veranstaltungsort:
Unseren Mitarbeitern ist auf Verlangen der Zugang (auch außerhalb der Öffnungszeiten des Veranstaltungsortes) zum entliehenen Material kostenlos zu gewähren. Eventuell
entstandene Kosten für den Zugang werden gegen Beleg vom Mieter übernommen.
7. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen
nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten liegende.
8. Gerichtstand
Gerichtstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main im Hessen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
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